Antrag der FDP-Fraktion in der StädteRegion Aachen

17. März 2019

Finanzierung von Erinnerungs- und Gedenkkultur an Berufskollegs in der Städteregion Aachen

Sehr geehrte Frau Paul,

hiermit möchten wir Sie höflich bitten den Tagesordnungspunkt „Finanzierung von Erinnerungs- und Gedenkkultur an Berufskollegs in der StädteRegion Aachen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung am 21. März 2019 aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Schulen und Bildung begrüßt die Aktivitäten der Berufskollegs in der Städteregion Aachen, Projekte im Rahmen von Erinnerungs- und Gedenkkultur zu planen und durchzuführen.
  2. Er nimmt zur Kenntnis, dass engagierte Lehrkräfte aktuell zur Finanzierung dieser Projekte mit privatem Vermögen in Vorleistung gehen.
  3. Er beauftragt die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 13. Juni 2019 ein nachhaltiges Konzept zur Brückenfinanzierung zu erarbeiten, so dass ab dem Schuljahr 2019/20 keine Projekte mehr durch Lehrkräfte privat vorfinanziert werden müssen.

Begründung:

In seiner Sitzung am 20. September 2018 hat der Ausschuss für Schulen und Bildung auf Antrag der CDU- und Bündnis '90/Die Grünen-Städteregionstagsfraktionen (Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0402) einstimmig die aktuellen Aktivitäten der Verwaltung zur Stärkung der Erinnerungskultur/historisch-politischen Bildung an Schulen begrüßt.

Es gibt bereits Schulen in der Trägerschaft der Städteregion, die Projekte im Bereich der Erinnerungs- und Gedenkkultur (z.B. Exkursionen nach Vogelsang, Verdun oder Auschwitz) durchführen.

Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu eröffnen an diesen Projekten teilzunehmen. Aus diesem Grund werden in der Regel die Kosten pro Teilnehmer durch Fördertöpfe des Landes NRW gesenkt. So wurden im ersten Schulhalbjahr 2018/19 in NRW alle 114 beantragten Fahrten mit einer Gesamthöhe von 185.000 Euro durch das Ministerium für Schule und Bildung genehmigt. Im Haushalt 2018 hat die Landesregierung erstmals ein Budget im Umfang von 200.000 Euro zur Förderung schulischer Gedenkstättenfahrten aufgelegt.

Nun ergibt sich für engagierte Lehrkräfte dennoch die Problematik, dass häufig Kosten im Moment der Entstehung bezahlt werden müssen (z.B. Bezahlen von Unterkünften im Ausland, Kaufen von Tickets für Zugfahrten, Buchen von Tickets bei Flügen). Die Einnahmen (Schülereigenanteil) reichen zu diesem Zeitpunkt aber oftmals nicht aus, um diese Kosten zu bezahlen.

Folglich müssen die Lehrkräfte diese temporäre Finanzierungslücke mit ihrem Privatvermögen ausgleichen, tragen somit auch das Risiko beim Ausfall vom Schülereigenanteil oder beim negativen Bescheid der Förderung durch das Land NRW.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Georg Helg
Fraktionsvorsitzender

» Antrag vom 07.03.2019 (PDF-Datei, 828 KB)

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