Verfassungsgerichtshof kippt neues Kommunalwahlrecht
21. Mai 2025
FDP-Landeschef Höne: „Schwarz-rot-grünes Machtkartell gestoppt – Gewinner sind die Wählerinnen und Wähler"

Henning Höne MdL, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW. Foto: FDP
Düsseldorf. Nach dem heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW ist klar: Die Reform des Kommunalwahlrechts ist verfassungswidrig. Dazu erklärt FDP-Landeschef Henning Höne:
„CDU, SPD und Grüne sind mit ihrem verfassungswidrigen Kommunalwahlrecht gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof hat heute klargestellt: Das neue Sitzverteilungsverfahren führte zu einer systematischen Verschlechterung der Erfolgswertgleichheit – und ist mit der Verfassung unvereinbar. Das schwarz-rot-grüne Machtkartell wurde gestoppt – die Gewinner sind die Wählerinnen und Wähler.
Wer sich ein Wahlrecht nach eigenen Interessen maßschneidert, stellt parteitaktisches Kalkül über die Integrität der Demokratie. Was die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen mit geheim gehaltenen Gutachten zu verschleiern versuchten, ist nun amtlich: Die neue Berechnungsmethode war manipulativ – ein Bruch mit demokratischen Grundprinzipien.
Ich habe in den Debatten stets gesagt: Ein Wahlrecht muss über jeden Zweifel erhaben sein. Es darf nicht darum gehen, das Wahlrecht bis an die Grenze des Verfassungsrechts zu den eigenen Gunsten zu verschieben – sondern ein Wahlrecht im Interesse der Wählerinnen und Wähler zu gestalten. CDU, SPD und Grüne haben sich von ihren eigenen Vorteilen leiten lassen.
Dass diese massive Verzerrung von Wählerstimmen nun gestoppt ist, ist ein großer Sieg für die kommunale Demokratie. Wir Freie Demokraten haben dafür gekämpft – für die Menschen in Nordrhein-Westfalen, für die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen und für die rechtsstaatliche Ordnung.“
Hintergrund
Weitere Informationen
» WAZ: NRW-Verfassungsgericht rettet die Chancen kleinerer Parteien
» KStA: Verfassungsgericht kippt neues Kommunalwahlrecht in NRW
» WDR: Gericht kippt Wahlgesetz in NRW: Was das für die Kommunalwahl bedeutet
» RP: Verfassungsgericht kippt neues Kommunalwahlrecht in NRW