6.800 Ausreisepflichtige, 12.000 Ermittlungsverfahren: NRW hat ein Abschiebeproblem

03. September 2026

Alexander Steffen: „Wer Straftäter vorrangig abschieben will, muss dafür sorgen, dass Polizei, Kommunen und Ausländerbehörden endlich dieselben Informationen haben“

Alexander Steffen
Alexander Steffen MdL, Sprecher für Integration, Sprecher für Heimat und Kommunales, Sprecher für Haushaltskontrolle, Sprecher im Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen. Foto: FDP

Düsseldorf. In der gestrigenn Sondersitzung des Integrationsausschusses musste Fluchtministerin Verena Schäffer einräumen: Von den 6.800 ausreisepflichtigen Personen auf den Listen der Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) Coesfeld und Unna sind 2.100 strafrechtlich in Erscheinung getreten und tauchen in 12.000 polizeilichen Ermittlungsverfahren auf.

Dazu erklärt Alexander Steffen, integrationspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Die heutige Sitzung des Integrationsausschusses hat gezeigt: Das Problem liegt nicht allein bei einer kommunalen Ausländerbehörde, die ungeschickt kommuniziert hat. Vielmehr funktioniert der notwendige Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden landesweit nicht ausreichend. Nordrhein-Westfalen hat bei Abschiebungen ein massives strukturelles Problem – und dafür trägt Fluchtministerin Verena Schäffer die Verantwortung.

Die Landesregierung behauptet, Straftäter würden vorrangig abgeschoben. In der Praxis ist davon offenbar wenig zu sehen. Die Ministerin verweist auf die Zuständigkeit der Kommunen. Wie ist es dann zu erklären, dass mehr als die Hälfte der Personen im Kölner Bleibeprogramm strafrechtlich in Erscheinung getreten sein soll? Und warum wurde das Unterstützungsangebot der Zentralen Ausländerbehörde Coesfeld landesweit in etwa 90 % der Fälle nicht in Form eines Amtshilfeersuchen in Anspruch genommen?

Auch in der heutigen Sitzung ist Verena Schäffer Antworten auf zentrale Fragen schuldig geblieben. Wenn bei der Überprüfung von 6.800 Personen rund 12.000 Ermittlungsverfahren festgestellt wurden, stellt sich eine weitere Frage: Wie viele Ermittlungsverfahren betreffen die insgesamt rund 56.000 Ausreisepflichtigen in Nordrhein-Westfalen?

Verena Schäffer muss endlich konkret darlegen, wie sie den Daten- und Informationsaustausch zwischen den Zentralen Ausländerbehörden, den kommunalen Ausländerbehörden sowie Polizei und Staatsanwaltschaft verbessern will. Wer ankündigt, Straftäter vorrangig abzuschieben, muss dafür sorgen, dass die zuständigen Behörden über alle notwendigen Informationen verfügen und dass ausländerrechtliche Entscheidungen landesweit einheitlich umgesetzt werden. Genau dafür trägt die Ministerin die politische Verantwortung.“

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