Steffen: Gebühren dürfen nicht zur heimlichen Steuer werden
24. Juli 2026
Abwasser und Müll werden immer teurer – FDP fordert klare Kostengrenzen, transparente Gebühren und eine bessere Finanzausstattung der Kommunen

Alexander Steffen MdL, Sprecher für Integration, Sprecher für Heimat und Kommunales, Sprecher für Haushaltskontrolle, Sprecher im Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen. Foto: FDP
Düsseldorf. Die Abwasser- und Abfallgebühren in Nordrhein-Westfalen steigen erneut deutlich. Nach dem aktuellen Gebührenvergleich des Bundes der Steuerzahler NRW zahlt ein Musterhaushalt durchschnittlich rund 881 Euro für Abwasser – etwa fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Die Abfallgebühren erhöhen sich im Schnitt um rund vier Prozent auf 299 Euro. Die FDP-Landtagsfraktion NRW fordert bürgerfreundliche Gebührenmodelle und klare gesetzliche Leitplanken.
Dazu erklärt Alexander Steffen, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:
„Abwasser und Müll sind keine Luxusgüter – jeder Haushalt muss für ihre Entsorgung bezahlen. Umso inakzeptabler ist es, wenn Gebühren stärker steigen als die Inflation und politische Entscheidungen den Staat zum Preistreiber machen. Ein Gebührenbescheid darf kein verkappter Steuerbescheid sein. Die Kommunen müssen ihre Spielräume im Interesse der Bürger nutzen, Kosten senken und ihre Gebühren transparent und bedarfsgerecht gestalten. Die Beispiele günstiger Kommunen zeigen: Effiziente Organisation und flexible Leerungsrhythmen sind möglich und machen einen spürbaren Unterschied.
Dass Kommunen Anlagen zu Wiederbeschaffungszeitwerten abschreiben, ist oftmals Ausdruck schierer finanzieller Verzweiflung: Wenn Schwarz-Grün die Kommunen besser ausstatten würde, wären diese finanziell handlungsfähig und müssten nicht solche zusätzlichen Einnahmen zum Stopfen allgemeiner Haushaltslöcher generieren. Die Landesregierung lässt diese unverhältnismäßig hohen Gebühren aber tatenlos weiter zu – das ist eine unfassbare politische Untätigkeit. Schwarz-Grün muss den immer noch viel zu niedrigen Verbundsatz im Gemeindefinanzierungsgesetz um mehr als 0,5 Prozentpunkte erhöhen und das Kommunalabgabengesetz ändern. Abschreibungen sollten grundsätzlich auf Basis der tatsächlichen Anschaffungskosten erfolgen. Solange Wiederbeschaffungszeitwerte zulässig bleiben, müssen die daraus entstehenden Mehrerlöse verbindlich für den Erhalt der Abwasserinfrastruktur zurückgelegt werden. Gebühren müssen die tatsächlichen Kosten decken – nicht mehr und nicht weniger.“
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