Risiken und Katastrophen stoppen nicht an Landesgrenzen

29. April 2020

Anfrage der FDP-Fraktion in der StädteRegion Aachen vom 24. April 2020

FDP-Fraktion in der StädteRegion Aachen

Sehr geehrter Herr Dr. Grüttemeier,

Risiken und Katastrophen stoppen nicht an Landesgrenzen. Extremwetterereignisse, Hochwasser, Chemieunfälle, Pandemien, Tierseuchen, Waldbrände, Ausfall von Strom und Telekomunikation, Großschadensereignisse und Terroranschläge, die Anzahl möglicher Szenarien ist vielfältig.

In der UN-Sendai-Resolution der Vereinten Nationen heißt es unter III Rdnr. 19: „a) Jeder Staat trägt die Hauptverantwortung dafür, dem Katastrophenschutz vorzubeugen und es zu verringern, einschließlich durch internationale, regionale, subregionale, grenzüberschreitende und bilaterale Zusammenarbeit“ - Um dies zu erreichen müssen nationale und lokale Strategien und Pläne für Katastrophenschutzvorsorge mit verschiedenen Zeithorizonten angenommen und umgesetzt werden (ebenda Rdnr. 27b).

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Ergebnisse des Projekts der TH Köln vom 31.5.2018 „Konzept zur grenzüberschreitenden großräumigen Evakuierungsplanung am Beispiel Deutschland - Schweiz“ verwiesen. Es ist zu prüfen, inwieweit vorliegende Forschungsergebnisse für die NRW-Grenzregion nutzbar gemacht werden können.

Ein abgestimmter und strukturierter Katastrophenschutz von Deutschen, Niederländern und Belgiern entlang der Grenze ist daneben für unsere Grenzregion unbestritten eine Voraussetzung für den Schutz der Einwohner (Seuche, Pandemien etc.) und der Umwelt (Großbrände, Großunwetterkatastrophen etc.) in der Grenzregion. Die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden und Rettungsdiensten sowohl bei der Vorbereitung auf Großschadensereignisse als auch bei der Katstrophenbekämpfung leistet daher einen wichtigen Beitrag zum Sicherheitsempfinden und zur Lebensqualität der Menschen.

Anders als im Rettungsdienst (Stichwort: Hilfsfristen) als auch im Brandschutz sind im Katastrophenschutz bislang keine Schutzziele definiert. Das Handeln auf der planenden und ausführenden Ebene sollte aber, um den Erwartungen der Politik zu entsprechen, rechtssicher gestaltet werden.

Schließlich ist es sinnvoll, besonders bei großflächigen nationalen und im Extremfall grenzüberschreitenden Szenarien eine Risikoanalyse überörtlich zu gestalten. So wird der Erwartung der Bevölkerung, aber auch der Nachbarländer Rechnung getragen, im Falle einer Katastrophe nicht mit einem Flickenteppich einzelner, gegebenenfalls widersprüchlichen Regelungen konfrontiert zu werden.

Wir beantragen eine Vorlage, in der die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

  • Gibt es mittlerweile für den Katastrophenschutz für die unterschiedlichen Szenarien echte Schutzziele (wie bei Rettungswesen), um das Handeln auf der planenden und ausführenden Ebene den Erwartungen der Politik anzupassen und rechtssicher gestalten zu können?
  • Wir bitten um Vorlage des Ergebnisberichts, der vor einigen Monaten in unserer Region durchgeführten grenzüberschreitenden Katastrophenschutzübung.
  • Wird mit den niederländischen und belgisehen Nachbarn ein euregionales Konzept entwickelt, in dem umfassend die euregionale Schutz-, Sicherheits- und Hilfeleistung bei sonstigen Großschadensereignissen geregelt ist, wie ist der Stand?
  • Wie weit sind die Gespräche zur grenzüberschreitenden Notfallrettung und zur grenzüberschreitenden Luftrettung mit Belgien gekommen?

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß

Georg Helg
Fraktionsvorsitzender

gez.
Birgit Stadelmann

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