Kirchenaustritt: FDP lässt nicht locker

26. November 2022

Antwort auf Kleine Anfrage zu Wartezeiten für Stolberger Abgeordneten Pfeil unbefriedigend. Fraktion will nachlegen.

Amtsgericht Eschweiler
Bei den Amtsgerichten in unserer Region, in denen online Termine zum Kirchenaustritt gebucht werden können, sind frühestens im Februar wieder Termine frei. Foto: Stefan Steins

Aachen. Das Landesjustizministerium hat die Kleine Anfrage zu den teils monatelangen Wartezeiten auf einen Kirchenaustrittstermin bearbeitet. Über die Antwort ist Werner Pfeil (FDP) mehr als verärgert. Seine Fraktion will nun nachlegen.

Das Landesjustizministerium schließt Veränderungen am Gesetz zum Kirchenaustritt mit dem Hinweis aus, dass das aktuelle Gesetz ein anderes Vorgehen nicht vorsieht. So jedenfalls lautet kurz zusammengefasst die Antwort des Ministeriums unter Benjamin Limbach (Grüne) auf die Kleine Anfrage des Stolberger FDP-Landtagsabgeordneten Werner Pfeil angesichts teils monatelanger Wartezeiten auf einen Austrittstermin. Deutlicher kann man eine Absage an jeden Gedanken zur Veränderung des Gesetzes wohl kaum formulieren.

Da die Kirchensteuerpflicht erst mit dem Monat des Kirchenaustritts endet, hatte Pfeil, Vorsitzender des Rechtsausschusses im Landtag, der Landesregierung Vorschläge unterbreitet, um mögliche Wartezeiten nicht zum Nachteil für die Austrittswilligen werden zu lassen. Denn ob man aktuell in den nächsten drei Monaten einen Termin bekommt, hängt mit der Belastung des jeweils zuständigen Amtsgerichtes und damit vom Wohnort ab.

Die Belastungsgrenze ist offenbar vielfach erreicht: Am Donnerstagmorgen gab es in 58 Prozent der 64 Amtsgerichte, die an das Terminbuchungsportal des Landes angeschlossen sind, keinen Termin mehr bis Ende Januar. Weiter reicht das Portal nicht. Termine für Februar werden am 1. Dezember online gestellt. Aachen, Düren und Jülich sind die einzigen Amtsgerichte in unserer Region, bei denen Termine online vereinbart werden können. Alle drei sind komplett ausgebucht.

Pfeil wollte angesichts dieser Situation vom Justizministerium NRW wissen, warum nicht einfach das Datum der Terminvereinbarung (in einem weit in die Zukunft reichenden Kalender) als Austrittstermin dienen könne. Erst die persönliche Erklärung am verabredeten Termin würde dann den Austritt bestätigen, der dann rückwirkend zum Datum der Terminvereinbarung wirksam wird. Als zweite Möglichkeit schlug Pfeil ein zentrales Austrittsmeldesystem nach dem aktuellen Beispiel der Grundsteuerdatenerfassung vor, das eingerichtet werden könnte. In beiden Fällen lautet die Antwort des Ministeriums: „ ... ist gesetzlich nicht vorgesehen.“

Pfeils Frage danach, ob die Landesregierung in den langen Wartezeiten nicht die verfassungsgemäß garantierten Persönlichkeitsrechte verletzt sähe, verneint das Justizministerium. Das Verfahren generell sei vom Bundesverfassungsgericht 2008 als „nicht unangemessen“ bewertet worden. Damals, sagt Pfeil, sei aber nur die Pflicht zum persönlichen Erscheinen beurteilt worden. Die ziehe er nicht in Zweifel. Ihm gehe es um die tatsächliche Umsetzung, die vielfach mit monatelangen Wartezeiten verbunden sei. Dazu hätte sich das Bundesverfassungsgericht in besagtem Urteil aber gar nicht geäußert.

Einen Hinweis darauf, dass Wartefristen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, sieht der FDP-Landtagsabgeordnete in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem 1977 die damals noch übliche „Überlegungsfrist“ von einem Monat nach Eingang der Austrittserklärung für unwirksam erklärt wurde. Im gleichen Urteil wird die Verpflichtung des Staates betont, „eine geordnete Verwaltung der Kirchensteuern sicherzustellen“, andernfalls könne das zu einer Einschränkung der Glaubensfreiheit führen. Pfeil ist überzeugt: „Bei Verwaltungsverfahren, die sich über Monate hinziehen, weil kein Gerichtstermin zur Verfügung steht, dürfte eine Verfassungsmäßigkeit infrage stehen.“

Pfeil ärgert sich, dass seine konkreten Fragen vom Ministerium nicht beantwortet wurden. „Verweise auf einschlägige Gesetze und die Rechtssprechung schon betagter Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts sind nicht zielführend für die Lösung von Problemen“, sagt er. Die FPD-Fraktion will dieses Vorgehen nicht auf sich beruhen lassen. Im nächsten Rechtsausschuss werde sie einen Bericht erbitten, welches Amtsgericht wie überlastet ist, wo extrem lange Zeitspannen zwischen dem Austrittswunsch und einem Termin entstehen und ob mehr Personal das Problem lösen könnte. Werde die Landesregierung erneut unzureichende Antworten geben, werde man eine Anhörung anberaumen.

„Das Thema ist nach wie vor aktuell“, sagt Pfeil, „es verstößt gegen das Gleichheitsgebot, wenn die einen im Land sofort aus der Kirche austreten können, die anderen aber erst nach vier Monaten oder noch längerer Zeit.“

von Claudia Schweda
Aachener Zeitung, 24.11.2022

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